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Die Bestattungskultur ist in stetem Wandel – was das für unsere Region, für die „Pietät“ Hof und auch ganz konkret für Sie bedeutet, darüber informieren wir Sie hier in regelmäßigen Abständen! Für tagesaktuelle Einblicke in unseren Alltag, besuchen Sie gerne auch unsere Facebook-Seite!

 

 

Wie erkenne ich einen guten Bestatter? Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt? Darf ich einen Verstorbenen überhaupt berühren? Wer muss für die Beerdigungskosten aufkommen? Hier finden Sie Antworten auf 4 häufig gestellte Fragen.

Wie erkenne ich einen guten Bestatter?

Bestattung ist Vertrauenssache – einen guten Bestatter erkennen Sie an der Qualifikation, aber auch und vor allem daran, dass er Ihnen gegenüber in allen Belangen transparent arbeitet. Ein seriöser Bestatter erstellt Ihnen einen aussagekräftigen Kostenvoranschlag und gibt Ihnen die Möglichkeit, ihn zunächst noch mit einem anderen Bestatter zu vergleichen.

Fragen Sie auch, ob Sie einen Blick in die Versorgungsräumlichkeiten werfen dürfen und wie weit Sie sich persönlich in die Bestattung einbringen können. Zu guter Letzt, erkundigen Sie sich im Bekanntenkreis, welche Erfahrungen gemacht wurden – und nicht zu vergessen: Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl.

Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?

Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen wurde, können Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen.

Bei Unfalltod informiert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Krankenhaus, können Sie jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, den Verstorbenen zu sich zu überführen und alle weiteren Schritte vorzunehmen. Und das völlig unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.

Darf ich einen Verstorbenen überhaupt berühren?

Ja, in der Regel ist es vollkommen ungefährlich, einen Toten zu berühren. Nur wenn die verstorbene Person zuletzt eine gefährliche, ansteckende Krankheit hatte, sodass Sie bereits zu Lebzeiten keinen direkten Kontakt mehr haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Berührungen absehen. Im Zweifel erkundigen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt behandelnden Arzt.

Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Leichengift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht! Als „Leichengift“ werden fälschlicherweise die Ptomaine bezeichnet, die bei einsetzender Verwesung freigesetzt werden. Sie sind verantwortlich für den Leichengeruch, der bei einigen Verstorbenen auftritt, haben jedoch keine gesundheitsgefährdende Wirkung.

Wer muss für die Beerdigungskosten aufkommen?

Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. Und das sind in der Rangfolge der Ehegatte, der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister, die Großeltern oder die volljährigen Enkelkinder.

Sollten alle Bestattungspflichtigen ein Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes haben, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Bestattungsbeihilfe gestellt werden. Bewilligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem festgelegten Satz die kostengünstigste Beerdigung durchgeführt.

Autorin:
Sabine Fett
Foto:
pixabay.com/geralt

Wie können wir in Zeiten von Corona Abschied nehmen? Kann eine Trauerfeier überhaupt stattfinden? Gerade jetzt ist es enorm wichtig, im Trauerfall einen Bestatter zur Seite zu haben, der Sie gut berät – und auf den Sie sich vollends verlassen können!

Bestatter, Angehörige & das Coronavirus

In diesem Jahr ist alles anders. Eine Situation wie diese hat noch keiner von uns erlebt. Wir alle müssen Abstand voneinander halten, damit sich das Coronavirus nicht weiter ausbreiten kann. Fast jeder Lebens- und Arbeitsbereich ist Einschränkungen unterworfen. Diese gehen auch an Bestattern nicht spurlos vorüber.

Bestatter müssen sich an eine Vielzahl von hygienischen Maßnahmen halten, um andere und sich selbst vor einer möglichen Ansteckung zu schützen. Sie als Angehörige stellen sich im Trauerfall zahlreiche Fragen. Die dringlichste ist wohl: Kann eine Trauerfeier trotz Kontaktbeschränkung im Moment überhaupt stattfinden?

Trauerfeierlichkeiten mit Einschränkungen weiterhin möglich

Das Wichtigste zuerst: Trauerfeiern dürfen stattfinden! Sie sind explizit vom Kontaktverbot ausgenommen. Dennoch gibt es wichtige Regeln, an die wir uns alle halten müssen. So kann eine Bestattung vielerorts nur noch im Freien stattfinden. Und es darf im Regelfall nur der engste Familienkreis beziehungsweise eine begrenzte Anzahl an Trauergästen dabei sein.

3 wichtige Regeln für die Trauerfeier:

  1. Ob im Stehen oder Sitzen – achten Sie darauf, den Mindestabstand von anderthalb Metern einzuhalten.
  2. Verzichten Sie auf körperliche Nähe – nehmen Sie andere Trauernde beispielsweise nicht in den Arm oder geben ihnen die Hand.
  3. Seien Sie rücksichtsvoll und zeigen Sie Ihr Mitgefühl nur über ausreichenden Abstand.

Ihr Trauerbeistand in Zeiten von Corona

Zahlreiche konkrete Vorsichtsmaßnahmen sind bundesweit und teilweise sogar von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt. Zudem gilt: Alle Vorgaben für Bestattungen können sich jederzeit wieder ändern – vor allem, wenn sich die Lage weiter verschärft. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Bestatter. Er ist über alle regionalen Entwicklungen bestens informiert und wird Sie zu all Ihren Fragen beraten.

Nehmen Sie auch hier Rücksicht und halten Sie sich an die Vorgaben zur Kontaktbeschränkung. Besuchen Sie Ihren Bestatter nicht unangemeldet. Kontaktieren Sie ihn stattdessen telefonisch oder per E-Mail. Nach vorheriger Vereinbarung bieten die meisten Bestattungshäuser auch weiterhin Beratungsgespräche in den eigenen Räumlichkeiten an.

Seien Sie offen: Alternativen im Trauerfall

Wenn Sie eine größere Feierlichkeit geplant haben oder Ihnen eine persönliche Trauerfeier ganz besonders am Herzen liegt – haben Sie schon einmal daran gedacht, diese zu einem späteren Zeitpunkt ausrichten zu lassen? Die Beisetzung könnte im Vorwege im kleinen Kreise, die eigentlichen Feierlichkeiten danach auch mit allen Freunden und Bekannten stattfinden.

Mittlerweile verfügen viele Bestattungsunternehmen auch über Online-Angebote wie zum Beispiel Gedenkportale. Sie bieten Trauernden die Möglichkeit, auch online zu kondolieren und Anteilnahme zu zeigen. Vorstellbar sind auch Videoaufnahmen einer Trauerfeier oder gar Liveübertragungen eines Gedenkgottesdienstes. Sprechen Sie den Bestatter Ihres Vertrauens einfach darauf an!

COVID-19: Hier finden Sie verlässliche Informationen

In der aktuellen Situation überschlagen sich die Nachrichtenportale und sozialen Medien förmlich mit News und Berichten rund um das Coronavirus. Richtiges von Falschmeldungen zu trennen, ist da gar nicht so leicht. Und der Stand des Wissens ändert sich praktisch täglich.

Lassen Sie sich nicht verunsichern und nutzen Sie seriöse Quellen wie die Webseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Hier finden Sie schnell fachlich gesicherte und auch viele weiterführende Informationen zum Thema.

Genauere Fragen und Antworten für Angehörige zum Thema Bestattung können Sie beispielsweise auch beim Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. nachlesen. Fragen Sie Ihren Bestatter ruhig auch nach seriösen regionalen Informationen und wo Sie diese beziehen können.

Halten Sie mit anderen Trauernden Kontakt

Gerade in Zeiten von Corona sollten Sie Ihre Kontakte pflegen. Zumal hilft es bei der Trauerbewältigung, sich mit anderen Menschen auszutauschen. Warum greifen Sie nicht einfach mal zum Telefon oder schreiben ganz klassisch eine Karte? Ihr Gegenüber wird sich darüber freuen.

Bleiben Sie gesund!

Autorin:
Stephanie Tamm

Bild:
Rapid Data

Zu einer Bestattung eines Verwandten oder Bekannten zu gehen, ist für die meisten Menschen zunächst mit einem eher mulmigen Gefühl verbunden. Jedoch gibt es viele gute Gründe, warum Sie eine Trauerfeier miterleben und bewusst Abschied nehmen sollten.

Noch vor wenigen Jahrzehnten war das Abschiednehmen, häufig auch am offenen Sarg, ein fester Bestandteil der Trauerkultur. Familie, Freunde und Bekannte kamen zusammen, um sich gemeinschaftlich im Rahmen einer Trauerfeier von einem Verstorbenen zu verabschieden.

Heutzutage ist der Gedanke an eine Bestattung – auch ohne eine offene Aufbahrung – für viele Menschen eher befremdlich. Steht eine Beerdigung im Verwandten- oder Bekanntenkreis an, stellt sich schnell die Frage, ob man überhaupt daran teilnehmen sollte. Hält man sich nicht besser zurück und lässt den engeren Familienkreis einfach in Ruhe?

Gute Gründe FÜR eine Abschiednahme:
Rituale geben Halt & Orientierung

Ob nun eine kirchliche Trauerfeier oder eine weltliche Zeremonie in den Räumlichkeiten eines Bestatters – die Bestattung, geführt durch den Bestatter, Pfarrer oder Trauerredner, wird Ihnen helfen, des Verstorbenen bewusst zu gedenken und Ihre Erinnerungen an ihn noch einmal Revue passieren zu lassen. Dies ist ein extrem wichtiges Ritual für den Prozess der Trauerverarbeitung.

Denn Bestatter, Trauerbegleiter, Psychologen und Co. wissen es schon längst: Menschen wollen und müssen mit ihren Sinnen be-greifen, um emotionale Erlebnisse verarbeiten zu können. Die Abschiednahme, eingebettet in einen feierlichen Rahmen, ist dafür eine gute Voraussetzung. Es wird Sie dabei unterstützen, den Tod als Realität zu begreifen und sich zu vergewissern, dass genau dieser eine Mensch wirklich gestorben ist.

Gemeinschaft verbindet & spendet Trost

Geben Sie sich einen Ruck und nehmen ruhig an einer Bestattung teil, wenn Sie eingeladen werden und Zeit haben. Nehmen Sie jemand Vertrautes mit. Es tut gut, den Weg des Abschieds nicht allein zu gehen. Zeigen Sie durch Ihre Präsenz auch den Angehörigen, dass Sie anteilnehmen. Die Lücke, die der Verstorbene hinterlässt, ist mit dem gemeinschaftlichen Gefühl der Anteilnahme nicht zu schließen – aber besser auszuhalten.

Auch wenn es Ihnen im ersten Moment seltsam erscheint und Sie den Verstorbenen nicht so gut gekannt haben: Die Wahrscheinlichkeit groß, dass es auch für Sie tröstlich ist, einen Teil Ihrer Gefühle und Gedanken in den anderen Trauergästen wiederzuerkennen.

Bleiben Sie bei sich und lassen Sie zu

Nehmen Sie den Ablauf einer Trauerfeierlichkeit nicht allzu ernst – ganz besonders dann nicht, wenn er Ihnen befremdlich vorkommt. Alles, was Ihnen unstimmig oder aufgesetzt erscheint, lassen Sie am besten an sich vorbeiziehen.

Machen sie sich viel eher bewusst, für wen Sie hier sind: für den Verstorbenen und die trauernden Verwandten und Freunde. Auch wenn Sie nur eine kurze Gelegenheit haben, mit ihnen zu sprechen – man wird Sie wahrnehmen. Verlassen Sie sich darauf.

Zeigen Sie sich, seien Sie da!

Der Tod eines Menschen ist immer eine besondere Situation. Es ist ein einschneidendes Erlebnis für die Hinterbliebenen. Trauen Sie sich gerade deshalb der trauernden Familie ein paar anteilnehmende Worte zuzusprechen – selbst wenn Sie unsicher sind. Schreiben Sie beispielsweise auch einen Trauerbrief, versenden Sie eine Beileidskarte oder zünden Sie gegebenenfalls eine Kerze auf einer Online-Gedenkseite an.

Gehen Sie zur Bestattung. Nehmen Sie an den angebotenen Trauerritualen teil. Wenn Sie eingeladen sind, besuchen Sie das Beisammensein im Trauerkaffee bei Kuchen oder belegten Broten. Nehmen Sie wahr, was geschieht. Seien Sie einfach da und zeigen Sie sich!

Autorin:
Stephanie Tamm

Bild:
unsplash.com/Ryan Crotty